Akademische Ehrentitel

 

Akademische Ehrentitel - Dr.h.c.

Der Doktortitel honoris causa wird nicht im Rahmen eines wissenschaftlichen
Studiums, sondern ehrenhalber verliehen.

Für diese Kategorie von Doktorgraden akzeptieren wir verdiente und einwandfrei beleumundete Persönlichkeiten, die über besondere gesellschaftliche und/oder wissenschaftliche und/oder professionelle Reputation verfügen. Unser Unternehmen ist als Lobbyist innerhalb der maßgeblichen Gremien von Universitäten tätig, um als Fürsprecher und Präsentator die Interessen eines Klienten zu vertreten. Grundlage für die Verleihung eines Dr. h.c. sind herausragende Verdienste. Diese Ehrungen können, um jedem Missverständnis vorzubeugen, nicht käuflich erworben werden.

Bitten übersenden Sie uns das ausfüllte Online-Formular. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.

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