Der Doktortitel honoris causa wird nicht im Rahmen eines wissenschaftlichen
Studiums, sondern ehrenhalber verliehen.
Für
diese Kategorie von Doktorgraden akzeptieren wir verdiente
und einwandfrei beleumundete Persönlichkeiten, die über
besondere gesellschaftliche und/oder wissenschaftliche und/oder
professionelle Reputation verfügen. Unser Unternehmen ist als Lobbyist innerhalb der maßgeblichen
Gremien von Universitäten tätig, um als Fürsprecher
und Präsentator die Interessen eines Klienten zu vertreten. Grundlage für die Verleihung
eines Dr. h.c. sind herausragende Verdienste. Diese Ehrungen können, um jedem Missverständnis
vorzubeugen, nicht käuflich erworben werden.
Bitten
übersenden Sie uns das ausfüllte Online-Formular.
Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.